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   BFH, 26.06.2003 - III R 41/02   

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https://dejure.org/2003,5326
BFH, 26.06.2003 - III R 41/02 (https://dejure.org/2003,5326)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2003 - III R 41/02 (https://dejure.org/2003,5326)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - III R 41/02 (https://dejure.org/2003,5326)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EigZulG § 2; ; EigZulG § 2 Abs. 1; ; EigZulG § 2 Satz 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 3; ; EigZulG § 4 Satz 1; ; EigZulG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 Abs. 1 §§ 3 19
    EigZul - Neuherstellung einer Wohnung, Renovierung

  • datenbank.nwb.de

    Beginn des Förderzeitraums für die EiGZ bei Anschaffung einer sanierungsbedürftigen Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beginn des Förderzeitraums für die Eigenheimzulage; Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken; Unbrauchbarkeit im Sinne eines Vollverschleißes; Zeitpunkt des Übergangs der wirtschaftlichen Verfügungsmacht auf den Erwerber ; Erwerb einer sanierungsbedürftigen Wohnung ; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1 S 1, EigZulG § 3, EigZulG § 4 S 1
    Förderzeitraum; Sanierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 9
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - III R 41/02
    aa) Herstellen einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG bedeutet das Schaffen einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BStBl II 2003, 565, BFH/NV 2003, 972, m.w.N.).

    Auch genügt es nicht, dass die Aufwendungen für die Instandsetzung, die Renovierung und ggf. die Modernisierung des Gebäudes in ihrer Gesamtheit über die zeitgemäße substanzerhaltende Bestandteilserneuerung hinaus den Gebrauchswert des Hauses insgesamt erhöhen (BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158, und in BFH/NV 2003, 972).

    Eine grundlegende Sanierung reicht für die Annahme einer Neuherstellung nicht aus (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 1158, und in BFH/NV 2003, 972).

    Bei der Übertragung eines Grundstücks ist das in der Regel der Zeitpunkt, zu dem Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 972, m.w.N.).

    Der Senat hat es im Urteil in BFH/NV 2003, 972 abgelehnt, für das Recht der Eigenheimzulage bei Erwerb einer sanierungsbedürftigen Wohnung den Zeitpunkt der Anschaffung abweichend von der bisherigen Rechtsprechung zu bestimmen und auf den Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit abzustellen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt er insoweit auf die Gründe seines Urteils in BFH/NV 2003, 972 (unter II. 3. c der Gründe) Bezug.

    Auch im Hinblick darauf, dass in § 2 EigZulG Anschaffung und Herstellung als gleichwertige Investitionsformen behandelt werden, können die nach § 3 EigZulG für den Beginn des Förderzeitraums maßgeblichen Tatbestandsmerkmale (in Anschaffungsfällen der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, in Herstellungsfällen die Bezugsfertigkeit der Wohnung) nicht in dem Sinn gleich ausgelegt werden, dass der Beginn des Förderzeitraums bei Anschaffung einer sanierungsbedürftigen Wohnung bis zur Bezugsfertigkeit, also bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten hinausgeschoben wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 972, m.w.N.).

    Wie der Senat bereits im Urteil in BFH/NV 2003, 972 dargelegt hat, kann eine sanierungs- und instandsetzungsbedürftige Wohnung auch nicht einem Rohbau gleichgestellt werden.

  • BFH, 15.05.2002 - X R 36/99

    Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - III R 41/02
    Auch genügt es nicht, dass die Aufwendungen für die Instandsetzung, die Renovierung und ggf. die Modernisierung des Gebäudes in ihrer Gesamtheit über die zeitgemäße substanzerhaltende Bestandteilserneuerung hinaus den Gebrauchswert des Hauses insgesamt erhöhen (BFH-Urteile vom 15. Mai 2002 X R 36/99, BFH/NV 2002, 1158, und in BFH/NV 2003, 972).

    Eine grundlegende Sanierung reicht für die Annahme einer Neuherstellung nicht aus (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 1158, und in BFH/NV 2003, 972).

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.01.2002 - 1 K 644/98

    Eigenheimzulage: Beginn des Förderzeitraums bei Anschaffung

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - III R 41/02
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 595 veröffentlichtem Urteil statt.
  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    c) Entgegen der Auffassung des FG Sachsen-Anhalt im Urteil vom 28. Januar 2002 1 K 644/98 (EFG 2002, 595, Revision III R 41/02) kann eine Auslegung des § 3 EigZulG dahin gehend, dass die Förderung erst mit der Anschaffung einer bezugsfertigen Wohnung beginnt, auch nicht durch "Auslegung des in diese Norm hineinzulesenden Wohnungsbegriffes oder des in dieser Norm verwendeten Anschaffungsbegriffes erreicht werden".
  • FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 691/03

    Eigenheimzulage; Neuherstellung; Umbau; Zusammenlegung von Räumen;

    Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude können danach nur dann als Herstellung einer Wohnung i.S. des § 2 Satz 1 EigZulG beurteilt werden, wenn diese Wohnung bautechnisch neu ist (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 2002, 57, BStBl. II 2003, 565; vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400; vom 26. Juni 2003 III R 41/02, BFH/NV 2004, 11; sowie vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92).
  • FG Saarland, 04.03.2005 - 1 K 357/00

    Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung? (§ 10 e EStG)

    "Bautechnisch neu" bedeutet, dass das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz verändert wird, so dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude das bautechnische Gepräge eines neuen Gebäudes geben und die verwendeten Altteile wertmäßig untergeordnet erscheinen (BFH vom 26. Juni 2003 In R 41/02, BFH/NV 2004, 11).

    Eine einmal fertig gestellte Wohnung verliert ihre Eigenschaft als Wohnung nicht dadurch, dass sie sanierungsbedürftig und daher unbewohnbar ist (BFH-Urteil vom 26. Juni 2003 III R 41/02, BFH/NV 2004, 11).

  • BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04

    Neuherstellung einer Wohnung durch Anbau

    Die Baumaßnahmen an einer vorhandenen Wohnung müssen aber eine bautechnisch neue Wohnung ergeben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 26. Juni 2003 III R 41/02, BFH/NV 2004, 11; vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 71/03

    Eigenheimzulage: Beginn des Förderzeitraums

    c) Schließlich zwingt der mit der Eigenheimzulage verfolgte Begünstigungszweck nicht zu einer von der bisherigen Rechtsprechung abweichenden Auslegung des Anschaffungsbegriffs in § 3 EigZulG unter Einbeziehung des Merkmals "Bezugsfertigkeit" des Förderobjekts (vgl. BFH-Urteile in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565, und vom 26. Juni 2003 III R 41/02, BFH/NV 2004, 11).
  • BFH, 06.07.2007 - IX B 51/07

    Wohnungsbegriff (hier: Abgeschlossenheit) für Objekte in den neuen Bundesländern

    b) Dieser Wohnungsbegriff gilt mangels ausdrücklicher Einschränkungen des Eigenheimzulagengesetzes schon nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes im gesamten räumlichen Anwendungsbereich des Gesetzes und damit auch im Bereich der Neuen Bundesländer (vgl. Wacker, EigZulG, 3. Aufl., § 2 Rz 20; zur allgemein nicht problematisierten Anwendbarkeit des Eigenheimzulagengesetzes im Bereich der Neuen Bundesländer vgl. BFH-Urteile vom 15. Januar 2002 IX R 10/00, BFH/NV 2002, 902; vom 26. Juni 2003 III R 41/02, BFH/NV 2004, 11).
  • BFH, 03.03.2004 - III B 45/03

    EigZul - Herstellungsbegriff

    Die Baumaßnahmen an einer vorhandenen Wohnung müssen aber eine bautechnisch neue Wohnung ergeben (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 26. Juni 2003 III R 41/02, BFH/NV 2004, 11; vom 20. November 2003 III R 14/03, nicht veröffentlicht, derzeit in juris, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2005 - IX B 118/05

    Eigenheimzulage - Anschaffungszeitpunkt einer Wohnung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist eine Wohnung i.S. von § 2 EigZulG im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums angeschafft, d.h. in der Regel, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf den Erwerber übergehen (z.B. BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 26. Juni 2003 III R 41/02, BFH/NV 2004, 11).
  • FG Niedersachsen, 10.05.2006 - 12 K 303/01

    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage wegen Umbaumaßnahmen an einem

    Eine grundlegende Sanierung reicht danach nicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BStBl. 2003, 565; BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 X R 47/00, BFH/NV 2003, 1180; BFH-Urteil vom 26. Juni 2003 III R 41/02, BFH/NV 2004, 11; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Berlin, 06.09.2005 - 7 K 4120/03

    Sanierung des Obergeschosses keine Herstellung einer Wohnung im Sinne des § 9

    Erforderlich ist vielmehr, dass sie bautechnisch neu geworden ist (Beschluss, des BFH vom 8. März 2005, IX B 183/04 Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2005, 1243; Urteile des BFH vom 26. Juni 2003, III R 41/02, BFH/NV 2004, 11, vom 29. Januar 2003, III R 53/00, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 202, 57 = Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 565, BFH, Urteil vom 13. Oktober 1998 IX R 61/95, BFHE 187, 431, BStBl II 1999, 282; vgl. auch Wacker Eigenheimzulagegesetz Kommentar, 3. Aufl., Tz. 111 ff zu § 2 EigZulG).
  • FG Hessen, 15.03.2006 - 3 K 5968/98

    Eigenheimzulage: Herstellen einer neuen Wohnung

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - 4 K 164/02

    "Anzahlung" als Voraussetzung für eine Sonderabschreibung nach dem

  • FG München, 11.11.2004 - 15 K 552/03

    Neubau; Vollverschleiß; Erhaltungsaufwand; Eigenheimzulage 2008

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 196/01

    Dacherneuerung als fraglicher Begünstigungstatbestand im Sinne des § 10e EStG

  • FG Sachsen-Anhalt, 17.12.2007 - 3 K 1192/07

    Voraussetzungen und Merkmale des Begriffs Wohnung nach dem Eigenheimzulagengesetz

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - 4 K 184/02
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